Allgemeine Verkaufsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Verbraucher

Vertragspartner des Endkunden:
Trebes & Henning Handschuhe und Arbeitsbekleidung GmbH & Co. KG

1. Allgemeines

1.1 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen (VL) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
1.2 Unseren VL widersprechenden Bedingungen unseres Vertragspartners finden auf die mit diesem getätigten Rechtsgeschäfte keine Anwendung; wir widersprechen diesen Bedingungen hiermit ausdrücklich.
1.3 Machen wir in einem Einzelfall von den uns zustehenden Rechten keinen Gebrauch, so ist damit kein Verzicht auf diese Rechte für die Zukunft verbunden.
1.4 Sollte eine dieser VL unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen VL nicht berührt.

2. Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2 Unsere Angaben über Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Preislisten, Prospekte und Kataloge, die mit der Ware oder mit unseren Angeboten im Zusammenhang stehen, dienen lediglich der Beschreibung der Produkte und sind weder als Beschaffenheitsangabe, als Zusicherung einer Beschaffenheit, als Zusicherung einer Eigenschaft noch als Abgabe einer Garantie zu verstehen.
2.3 Rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Unser Mindest-Nettowarenwert pro Auftrag beträgt 100,00 EURO.

3. Preise

3.1 Unsere Preise verstehen sich ab Lager in EURO zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Von uns bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Warenmenge.
3.3 Bei Geschäften mit Unternehmern gelten grundsätzlich die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise.
3.4 Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir berechtigt, die Preise zu ändern, wenn die für den vereinbarten Preis maßgeblichen Konditionen sich geändert haben oder der Lieferant berechtigterweise seine Preise nachträglich nachweislich erhöht hat.
3.5 Die Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis, nehmen sie aber nicht zurück.

4. Lieferung und Gefahrtragung

4.1 Teillieferungen sind zulässig. Bei einem Auftragswert ab 500,- EURO netto liefern wir frei Haus (BRD), dies gilt auch für Teilabrufe bei einem Wert von über 500,- EURO netto.
4.2 Lieferdaten (Liefertermine und -fristen) sind unverbindlich. Lieferverzug setzt schriftliche Mahnung des Vertragspartners voraus. Andere Rechte des Vertragspartners als Rücktritt nach angemessener Fristsetzung, insbesondere Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Nichteinhaltung der Lieferfrist von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet worden ist.
4.3 Die Lieferung wie auch Rücklieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Vertragspartners, und zwar auch bei Benutzung unserer eigenen Transportmittel ab unserem Lager oder Werk.
4.4 Versenden wir die Ware auf Wunsch des Vertragspartners an einen anderen Ort, so gehen die Transportrisiken, wie auch das Zeitrisiko, auch dann zu seinen Lasten, wenn der Transport zum Bestimmungsort für ihn oder „frachtfrei“ erfolgt.
4.5 Wir haben das Recht zur Verschiffung oder Versendung der Ware in einer oder mehreren Teilpartien mit und ohne Umladung.
4.6 Der Abschluss einer Versicherung, insbesondere Transportversicherung, ist Sache des Vertragspartners. Wir sind berechtigt, den Transport für Rechnung des Vertragspartners zu versichern.
4.7 Wir wählen Verpackungen, Versandart und Versandweg nach unserem pflichtgemäßen Ermessen aus, die Verpackung wird gesondert berechnet.

5. Leistungshindernisse

5.1 Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie sonstigen erforderlichen behördlichen Genehmigungen.
5.2 Bei höherer Gewalt sowie bei Umständen, bei denen wir weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben, sind wir berechtigt, die Lieferung bis zum Ablauf einer angemessenen Frist nach Beseitigung der Unmöglichkeit oder des Unvermögens hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass unser Vertragspartner uns gegenüber irgendwelche Rechte hat. Dauert die Behinderung jedoch länger als 3 Monate, ist unser Vertragspartner nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.

6. Zahlung, Fälligkeit, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung

6.1 Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.2 Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto, wenn alle früheren Rechnungen beglichen sind.
6.3 Bei Vorauszahlung vor Absendung der Ware gewähren wir 4% Skonto.
6.4 Andere als Barzahlung gilt erst als erfolgt mit dem Tage, an dem wir Kenntnis davon erhalten, dass wir über den Betrag tatsächlich verfügen können. Für rechtzeitige Vorlegung von Schecks haften wir nicht.
6.5 Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung ein bei Fälligkeit unserer Forderung entsprechend dem auf der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitsdatum. Wir sind berechtigt, für jede Mahnung eine Kostenpauschale in Höhe von EURO 5,00 zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen.
6.6 Bei Verzug sind alle offenstehenden auch nicht fälligen Forderungen ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig.
6.7 Sofern der Vertragspartner einen Rechnungsbetrag bei Fälligkeit nicht bezahlt oder

6.7.1 mit der Annahme der Ware in Verzug gerät oder von ihm zahlungshalber
6.7.2 gegebene Schecks oder Wechsel nicht eingelöst werden oder
6.7.3 nach Angebotsabgabe oder Vertragsabschluss sonstige Tatsachen bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit des Vertragspartners zweifelhaft erscheinen lassen, sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist nach unserer Wahl berechtigt,
6.7.4 vom Vertrag zurückzutreten oder
6.7.5 Schadensersatz wegen Nichterfüllung,
6.7.6 sofortige Vorauszahlung des Kaufpreises sowie sofortige Zahlungen aller offenen Rechnungen zu verlangen. Das gleiche gilt, wenn vorstehend genannte Tatsachen hinsichtlich eines Wechsel- oder Scheckbeteiligten bekannt werden.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, vor, auch wenn eine Kaufpreiszahlung für bestimmte, bezeichnete Lieferungen erfolgt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung.
7.2 Der Vertragspartner ist berechtigt, über die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist er nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass

7.2.1 die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht,
7.2.2 der Vertragspartner den schriftlichen Vorbehalt macht, dass das Eigentum erst mit vollständiger Zahlung an uns auf seinen Kunden übergeht und
7.7.3 die eingezogenen Beträge verwahrt und sofort an uns ausgekehrt werden.

7.3 Der Vertragspartner tritt bereits hiermit die Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seinen Kunden an uns ab.
7.4 Solange der Vertragspartner seiner Zahlungspflicht uns gegenüber nachkommt, ist er zum Einzug der uns im voraus abgetretenen Forderungen ermächtigt. Diese Einziehungsbefugnis ist jedoch jederzeit und ohne Angaben von Gründen widerrufbar.
7.5 Der Vertragspartner ist auf Verlangen von uns zur Benennung seiner Verkaufsschuldner und zur Offenlegung der Forderungszessionen verpflichtet.
7.6 Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Fälligkeit die sofortige Herausgabe unserer Waren zu verlangen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren zu lagern, als unser Eigentum zu kennzeichnen und sich jeder Verfügung zu enthalten. Wir sind berechtigt, die Ware freihändig ohne vorherige Androhung durch Verkauf oder Versteigerung zu verwerten. Wir sind des Weiteren berechtigt, die Ware zur eigenen Verfügung zurückzunehmen gegen Gutschrift des Rechnungsbetrages abzüglich 30% pauschalisierten Schadenersatz. Dem Vertragspartner und uns bleibt es vorbehalten, einen geringeren oder größeren Schaden nachzuweisen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, jederzeit vom Vertragspartner Auskunft über Verbleib der gelieferten Ware zu verlangen, zum Zwecke der Kontrolle dieser Angaben jederzeit die Betriebsräume des Vertragspartners zu besichtigen und die Geschäftsbücher des Vertragspartners einzusehen.
7.7 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Vertragspartners insoweit zur Freigabe der Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
7.8 Erfolgt ein Kaufvertrag unter Eigentumsvorbehalt, so sind wir zum Rücktritt von diesem Kaufvertrag berechtigt, wenn gegen den Vertragspartner ein Antrag auf Einleitung des Insolvenzantragsverfahrens gestellt wird.

8. Produkthaftung

8.1 Unsere Produkte sind überwiegend Naturprodukte oder deren Verarbeitungen. Soweit unsere Produkte nur für den beruflichen Gebrauch (gewerblich oder industriell) oder den Freizeitbereich bestimmt sind, dürfen sie auch nur dort zum Einsatz kommen. Für einen anderweitigen Einsatz sind sie nicht geeignet, und wir übernehmen insoweit auch keine Haftung.
8.2 Unsere Vertragspartner erhalten bei Anfrage von uns sämtliche uns vorliegenden Informationen über die von uns vertretene Ware, insbesondere im Hinblick auf uns bekannte spezifische Gefahren der Produkte. Wenn der Vertragspartner die von uns erworbenen Produkte im Einzelhandel vertreiben will, muss er sich vorab bei uns informieren, ob dem Einzelhandel hinsichtlich der uneingeschränkten Verwendbarkeit der Produkte durch Endverbraucher Informationen vorliegen. Ggfs. werden wir den Abnehmer umfassend über die Eignung der Produkte informieren.

9. Gewährleistung

9.1 Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Eintreffen zu untersuchen. Rügen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich bei uns schriftlich geltend gemacht werden. Andere, nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung uns schriftlich bekannt zu geben. Bei verspäteter Rüge erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche.
9.2 Durch Verhandlungen über Mängelrügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei.
9.3 Sind die gelieferten Waren in irgendeiner Art und Weise verändert worden, erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche.
9.4 Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare geringfügige Abweichungen vom Sortiment, Qualität, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung oder Design der Waren begründen keinen Anspruch auf Gewährleistung.
9.5 Ist eine Mängelrüge gerechtfertigt, so leisten wir Gewähr nach unserer Wahl Nachbesserung oder Neulieferung einer mängelfreien Sache (Nacherfüllung) binnen angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist fehl oder ist uns die Nacherfüllung nicht zuzumuten, so ist der Vertragspartner zur Minderung oder zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. Schadenersatzansprüche oder Ansprüche auf Aufwendungsersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, unsererseits liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Bei berechtigter Mängelrüge ist der Vertragspartner nicht befugt, die gerügte Ware an uns zurückzusenden. Wir holen diese Ware innerhalb angemessener Frist nach erfolgter Rüge auf unsere Gefahr und Kosten ab. Rückgriffsansprüche unseres Vertragspartners (§ 478 BGB) sind ausgeschlossen, wenn unser Vertragspartner nicht oder nicht rechtzeitig seiner Pflicht zur unverzüglichen Rüge gemäß § 377 HGB nachgekommen ist. Wir leisten Ersatz für die notwendigen und nachgewiesenen Kosten der Nacherfüllung, welche unserem Vertragspartner aufgrund eigener Inanspruchnahme durch seinen Kunden entstanden sind. Unsere Gewährleistungspflichten ruhen, solange unser Vertragspartner fällige Rechnungen nicht bezahlt.
9.6 War die Mängelrüge ungerechtfertigt und sandte der Vertragspartner die Ware gleichwohl an uns zurück, sind wir berechtigt, entweder die Annahme der Ware zu verweigern oder nach Annahme für die Überprüfung und Bearbeitung der Warenrücksendung eine Gebühr bis zu 10 % des Nettowarenwertes, mindestens aber EURO 25,00 sowie alle weiteren mit der Rücksendung im Zusammenhang stehenden Kosten und Auslagen dem Vertragspartner zu berechnen.

10. Verjährung

10.1 Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Unternehmers im Hinblick auf Mängel der Ware, einschließlich etwaiger Schadenersatzansprüche und Ansprüche auf Aufwendungsersatz, verjähren im kaufmännischen Verkehr in einem Jahr, beginnend mit der Ablieferung der Ware bei dem vereinbarten Bestimmungsort.
10.2 Diese Bestimmung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

11. Datenspeicherung

11.1 Der Vertragspartner ist ausdrücklich damit einverstanden, dass wir seine Daten, soweit dies geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist, EDV-mäßig speichern und verarbeiten.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware, für die Verpflichtungen des Vertragspartners unser Sitz.
12.2 Gerichtsstand für beide Teile, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist, sofern der Vertragspartner Unternehmer, öffentlich-rechtliche Körperschaft oder öffentlich-rechtliches Stiftungsvermögen ist, Potsdam, sofern sich der Rechtsstreit auf ein Rechtsverhältnis nach diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen bezieht.

13. Anzuwendendes Recht

13.1 UN-Kaufrecht findet bei unseren Verträgen keine Anwendung.
13.2 Auf die mit unserem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

14. Inkrafttreten

14.1 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ab Bekanntgabe und ersetzen alle bis dahin gültigen VL.

15 Copyright

15.1 Eine Weiterverwendung des Kataloges oder von Teilen davon (Abbildungen) zu eigenen Zwecken (Werbung) ist nur mit schriftlicher Genehmigung
der Fa. Trebes+Henning GmbH & Co. KG zulässig.

Stand Oktober 2022 – Trebes+Henning GmbH & Co. KG


Rücksendung von Warengütern

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Wir lassen abholen, weil die Kosten für Sie und uns dadurch die niedrigsten sind. Rücksendungen ohne vorherige Rücksprache müssen wir leider ablehnen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Verbraucher

Vertragspartner des Endkunden:
Trebes & Henning Handschuhe und Arbeitsbekleidung GmbH & Co. KG

1. Allgemeines

1.1 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen (VL) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
1.2 Unseren VL widersprechenden Bedingungen unseres Vertragspartners finden auf die mit diesem getätigten Rechtsgeschäfte keine Anwendung; wir widersprechen diesen Bedingungen hiermit ausdrücklich.
1.3 Machen wir in einem Einzelfall von den uns zustehenden Rechten keinen Gebrauch, so ist damit kein Verzicht auf diese Rechte für die Zukunft verbunden.
1.4 Sollte eine dieser VL unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen VL nicht berührt.

2. Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2 Unsere Angaben über Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Preislisten, Prospekte und Kataloge, die mit der Ware oder mit unseren Angeboten im Zusammenhang stehen, dienen lediglich der Beschreibung der Produkte und sind weder als Beschaffenheitsangabe, als Zusicherung einer Beschaffenheit, als Zusicherung einer Eigenschaft noch als Abgabe einer Garantie zu verstehen.
2.3 Rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Unser Mindest-Nettowarenwert pro Auftrag beträgt 100,00 EURO.

3. Preise

3.1 Unsere Preise verstehen sich ab Lager in EURO zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Von uns bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Warenmenge.
3.3 Bei Geschäften mit Unternehmern gelten grundsätzlich die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise.
3.4 Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir berechtigt, die Preise zu ändern, wenn die für den vereinbarten Preis maßgeblichen Konditionen sich geändert haben oder der Lieferant berechtigterweise seine Preise nachträglich nachweislich erhöht hat.
3.5 Die Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis, nehmen sie aber nicht zurück.

4. Lieferung und Gefahrtragung

4.1 Teillieferungen sind zulässig. Bei einem Auftragswert ab 500,- EURO netto liefern wir frei Haus (BRD), dies gilt auch für Teilabrufe bei einem Wert von über 500,- EURO netto.
4.2 Lieferdaten (Liefertermine und -fristen) sind unverbindlich. Lieferverzug setzt schriftliche Mahnung des Vertragspartners voraus. Andere Rechte des Vertragspartners als Rücktritt nach angemessener Fristsetzung, insbesondere Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Nichteinhaltung der Lieferfrist von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet worden ist.
4.3 Die Lieferung wie auch Rücklieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Vertragspartners, und zwar auch bei Benutzung unserer eigenen Transportmittel ab unserem Lager oder Werk.
4.4 Versenden wir die Ware auf Wunsch des Vertragspartners an einen anderen Ort, so gehen die Transportrisiken, wie auch das Zeitrisiko, auch dann zu seinen Lasten, wenn der Transport zum Bestimmungsort für ihn oder „frachtfrei“ erfolgt.
4.5 Wir haben das Recht zur Verschiffung oder Versendung der Ware in einer oder mehreren Teilpartien mit und ohne Umladung.
4.6 Der Abschluss einer Versicherung, insbesondere Transportversicherung, ist Sache des Vertragspartners. Wir sind berechtigt, den Transport für Rechnung des Vertragspartners zu versichern.
4.7 Wir wählen Verpackungen, Versandart und Versandweg nach unserem pflichtgemäßen Ermessen aus, die Verpackung wird gesondert berechnet.

5. Leistungshindernisse

5.1 Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie sonstigen erforderlichen behördlichen Genehmigungen.
5.2 Bei höherer Gewalt sowie bei Umständen, bei denen wir weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben, sind wir berechtigt, die Lieferung bis zum Ablauf einer angemessenen Frist nach Beseitigung der Unmöglichkeit oder des Unvermögens hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass unser Vertragspartner uns gegenüber irgendwelche Rechte hat. Dauert die Behinderung jedoch länger als 3 Monate, ist unser Vertragspartner nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.

6. Zahlung, Fälligkeit, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung

6.1 Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.2 Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto, wenn alle früheren Rechnungen beglichen sind.
6.3 Bei Vorauszahlung vor Absendung der Ware gewähren wir 4% Skonto.
6.4 Andere als Barzahlung gilt erst als erfolgt mit dem Tage, an dem wir Kenntnis davon erhalten, dass wir über den Betrag tatsächlich verfügen können. Für rechtzeitige Vorlegung von Schecks haften wir nicht.
6.5 Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung ein bei Fälligkeit unserer Forderung entsprechend dem auf der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitsdatum. Wir sind berechtigt, für jede Mahnung eine Kostenpauschale in Höhe von EURO 5,00 zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen.
6.6 Bei Verzug sind alle offenstehenden auch nicht fälligen Forderungen ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig.
6.7 Sofern der Vertragspartner einen Rechnungsbetrag bei Fälligkeit nicht bezahlt oder

6.7.1 mit der Annahme der Ware in Verzug gerät oder von ihm zahlungshalber
6.7.2 gegebene Schecks oder Wechsel nicht eingelöst werden oder
6.7.3 nach Angebotsabgabe oder Vertragsabschluss sonstige Tatsachen bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit des Vertragspartners zweifelhaft erscheinen lassen, sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist nach unserer Wahl berechtigt,
6.7.4 vom Vertrag zurückzutreten oder
6.7.5 Schadensersatz wegen Nichterfüllung,
6.7.6 sofortige Vorauszahlung des Kaufpreises sowie sofortige Zahlungen aller offenen Rechnungen zu verlangen. Das gleiche gilt, wenn vorstehend genannte Tatsachen hinsichtlich eines Wechsel- oder Scheckbeteiligten bekannt werden.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, vor, auch wenn eine Kaufpreiszahlung für bestimmte, bezeichnete Lieferungen erfolgt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung.
7.2 Der Vertragspartner ist berechtigt, über die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist er nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass

7.2.1 die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht,
7.2.2 der Vertragspartner den schriftlichen Vorbehalt macht, dass das Eigentum erst mit vollständiger Zahlung an uns auf seinen Kunden übergeht und
7.7.3 die eingezogenen Beträge verwahrt und sofort an uns ausgekehrt werden.

7.3 Der Vertragspartner tritt bereits hiermit die Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seinen Kunden an uns ab.
7.4 Solange der Vertragspartner seiner Zahlungspflicht uns gegenüber nachkommt, ist er zum Einzug der uns im voraus abgetretenen Forderungen ermächtigt. Diese Einziehungsbefugnis ist jedoch jederzeit und ohne Angaben von Gründen widerrufbar.
7.5 Der Vertragspartner ist auf Verlangen von uns zur Benennung seiner Verkaufsschuldner und zur Offenlegung der Forderungszessionen verpflichtet.
7.6 Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Fälligkeit die sofortige Herausgabe unserer Waren zu verlangen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren zu lagern, als unser Eigentum zu kennzeichnen und sich jeder Verfügung zu enthalten. Wir sind berechtigt, die Ware freihändig ohne vorherige Androhung durch Verkauf oder Versteigerung zu verwerten. Wir sind des Weiteren berechtigt, die Ware zur eigenen Verfügung zurückzunehmen gegen Gutschrift des Rechnungsbetrages abzüglich 30% pauschalisierten Schadenersatz. Dem Vertragspartner und uns bleibt es vorbehalten, einen geringeren oder größeren Schaden nachzuweisen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, jederzeit vom Vertragspartner Auskunft über Verbleib der gelieferten Ware zu verlangen, zum Zwecke der Kontrolle dieser Angaben jederzeit die Betriebsräume des Vertragspartners zu besichtigen und die Geschäftsbücher des Vertragspartners einzusehen.
7.7 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Vertragspartners insoweit zur Freigabe der Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
7.8 Erfolgt ein Kaufvertrag unter Eigentumsvorbehalt, so sind wir zum Rücktritt von diesem Kaufvertrag berechtigt, wenn gegen den Vertragspartner ein Antrag auf Einleitung des Insolvenzantragsverfahrens gestellt wird.

8. Produkthaftung

8.1 Unsere Produkte sind überwiegend Naturprodukte oder deren Verarbeitungen. Soweit unsere Produkte nur für den beruflichen Gebrauch (gewerblich oder industriell) oder den Freizeitbereich bestimmt sind, dürfen sie auch nur dort zum Einsatz kommen. Für einen anderweitigen Einsatz sind sie nicht geeignet, und wir übernehmen insoweit auch keine Haftung.
8.2 Unsere Vertragspartner erhalten bei Anfrage von uns sämtliche uns vorliegenden Informationen über die von uns vertretene Ware, insbesondere im Hinblick auf uns bekannte spezifische Gefahren der Produkte. Wenn der Vertragspartner die von uns erworbenen Produkte im Einzelhandel vertreiben will, muss er sich vorab bei uns informieren, ob dem Einzelhandel hinsichtlich der uneingeschränkten Verwendbarkeit der Produkte durch Endverbraucher Informationen vorliegen. Ggfs. werden wir den Abnehmer umfassend über die Eignung der Produkte informieren.

9. Gewährleistung

9.1 Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Eintreffen zu untersuchen. Rügen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich bei uns schriftlich geltend gemacht werden. Andere, nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung uns schriftlich bekannt zu geben. Bei verspäteter Rüge erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche.
9.2 Durch Verhandlungen über Mängelrügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei.
9.3 Sind die gelieferten Waren in irgendeiner Art und Weise verändert worden, erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche.
9.4 Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare geringfügige Abweichungen vom Sortiment, Qualität, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung oder Design der Waren begründen keinen Anspruch auf Gewährleistung.
9.5 Ist eine Mängelrüge gerechtfertigt, so leisten wir Gewähr nach unserer Wahl Nachbesserung oder Neulieferung einer mängelfreien Sache (Nacherfüllung) binnen angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist fehl oder ist uns die Nacherfüllung nicht zuzumuten, so ist der Vertragspartner zur Minderung oder zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. Schadenersatzansprüche oder Ansprüche auf Aufwendungsersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, unsererseits liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Bei berechtigter Mängelrüge ist der Vertragspartner nicht befugt, die gerügte Ware an uns zurückzusenden. Wir holen diese Ware innerhalb angemessener Frist nach erfolgter Rüge auf unsere Gefahr und Kosten ab. Rückgriffsansprüche unseres Vertragspartners (§ 478 BGB) sind ausgeschlossen, wenn unser Vertragspartner nicht oder nicht rechtzeitig seiner Pflicht zur unverzüglichen Rüge gemäß § 377 HGB nachgekommen ist. Wir leisten Ersatz für die notwendigen und nachgewiesenen Kosten der Nacherfüllung, welche unserem Vertragspartner aufgrund eigener Inanspruchnahme durch seinen Kunden entstanden sind. Unsere Gewährleistungspflichten ruhen, solange unser Vertragspartner fällige Rechnungen nicht bezahlt.
9.6 War die Mängelrüge ungerechtfertigt und sandte der Vertragspartner die Ware gleichwohl an uns zurück, sind wir berechtigt, entweder die Annahme der Ware zu verweigern oder nach Annahme für die Überprüfung und Bearbeitung der Warenrücksendung eine Gebühr bis zu 10 % des Nettowarenwertes, mindestens aber EURO 25,00 sowie alle weiteren mit der Rücksendung im Zusammenhang stehenden Kosten und Auslagen dem Vertragspartner zu berechnen.

10. Verjährung

10.1 Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Unternehmers im Hinblick auf Mängel der Ware, einschließlich etwaiger Schadenersatzansprüche und Ansprüche auf Aufwendungsersatz, verjähren im kaufmännischen Verkehr in einem Jahr, beginnend mit der Ablieferung der Ware bei dem vereinbarten Bestimmungsort.
10.2 Diese Bestimmung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

11. Datenspeicherung

11.1 Der Vertragspartner ist ausdrücklich damit einverstanden, dass wir seine Daten, soweit dies geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist, EDV-mäßig speichern und verarbeiten.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware, für die Verpflichtungen des Vertragspartners unser Sitz.
12.2 Gerichtsstand für beide Teile, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist, sofern der Vertragspartner Unternehmer, öffentlich-rechtliche Körperschaft oder öffentlich-rechtliches Stiftungsvermögen ist, Potsdam, sofern sich der Rechtsstreit auf ein Rechtsverhältnis nach diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen bezieht.

13. Anzuwendendes Recht

13.1 UN-Kaufrecht findet bei unseren Verträgen keine Anwendung.
13.2 Auf die mit unserem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

14. Inkrafttreten

14.1 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ab Bekanntgabe und ersetzen alle bis dahin gültigen VL.

15 Copyright

15.1 Eine Weiterverwendung des Kataloges oder von Teilen davon (Abbildungen) zu eigenen Zwecken (Werbung) ist nur mit schriftlicher Genehmigung
der Fa. Trebes+Henning GmbH & Co. KG zulässig.

Stand Oktober 2022 – Trebes+Henning GmbH & Co. KG


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